Teilnahmebedingungen
Stand: 05/26
Teilnahmevoraussetzungen
(1) An den vom College angebotenen Kursen dürfen nur Personen teilnehmen, die zu den in der Ausschreibung (Website/Printmedien) angegebenen Ziel- bzw. Berufsgruppen gehören.
Kursgebühren / Preise
(1) Die Kursgebühren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
(2) Derzeit sind die Leistungen von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 21 UStG befreit. Soweit diese Befreiung entfällt, ändern sich auch die Preise unter Berücksichtigung der neu hinzutretenden Umsatzsteuer entsprechend. Als Folge wird die Umsatzsteuer für die Abrechnung der Leistungen als neuer Gesamtpreis (Nettopreis zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe, derzeit 19 %) maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt die Preisänderung im Falle einer Preiserhöhung bis zur Höhe der geltenden Umsatzsteuer nur dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Bei Erbringung der Fortbildungsleistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss gilt der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Preis.
(3) Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten sowie individuelle Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Kursgebühr, sofern dies nicht ausdrücklich geregelt ist.
(4) Das Versäumen von Unterrichtszeiten – gleich aus welchem Grund – führt ebenso wenig zu einer Herabsetzung der Kursgebühr, wie der vorzeitige Abbruch eines Kurses durch den Kunden/Teilnehmer. Für Unterrichtsmaterialien (Skripte u. a.) können zusätzliche Kosten anfallen.
Anmeldung / Vertragsabschluss / Platzvergabe
(1) Die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch über die Website unter Verwendung des vom College vorgesehenen Anmeldeformulars erfolgen. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Teilnehmer werden Anmeldungen grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(2) Die Darstellung der Kurse stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn das College die Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder dem Kunden eine Rechnung übersendet.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei rechtzeitigem vollständigem Zahlungseingang gemäß § 5. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist das College berechtigt, die Teilnahme zu verweigern und den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
(4) Erfolgt die Anmeldung weniger als sechs Wochen vor Kursbeginn, kann das College die Annahme der Anmeldung bzw. die Teilnahme vom rechtzeitigen Zahlungseingang abhängig machen. Die Zahlungsfrist richtet sich in diesem Fall nach § 5 Abs. 2.
(5) Sollte ein Kunde nicht berücksichtigt werden können (z. B. Kurs ausgebucht), teilt ihm das College dies nach Möglichkeit zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, schriftlich oder per E-Mail mit. Änderungen der Kontaktdaten sind dem College unverzüglich mitzuteilen.
Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Kursgebühr und eine ggf. vorgeschriebene Einschreibegebühr sind unbar zu zahlen und müssen spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf dem Konto des Colleges eingegangen sein.
(2) Bei Buchungen innerhalb von sechs Wochen vor Kursbeginn ist die Kursgebühr sofort fällig und muss spätestens innerhalb von 4 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung/Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Kursbeginn, vollständig auf dem Konto des Colleges eingegangen sein.
(3) Bei sämtlichen Zahlungen sind Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben; Erfüllung tritt regelmäßig erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Colleges ein.
(4) Auf Wunsch des Kunden kann eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden; für Teilzahlungen werden jedoch keine gesonderten Rechnungen erstellt. Eine Ratenzahlungsvereinbarung bedarf der Textform.
(5) Im Verzugsfall ist das College berechtigt, Mahnkosten pauschal in Höhe von 2,50 EUR je Mahnschreiben zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Fortbildungsreihen / Modulkurse
(1) Fortbildungsreihen (Modulkurse) sind mehrteilige Kurse, deren Module aufeinander aufbauen oder als zusammengehörige Reihe angeboten werden. Soweit in der Ausschreibung eine Reihenfolge vorgegeben ist, ist diese einzuhalten.
(2) Fortbildungsreihen sind grundsätzlich zusammenhängend zu buchen; mit Einzelpreisen ausgewiesene Module können ggf. auch einzeln gebucht werden, sofern die Ausschreibung dies ausdrücklich vorsieht und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
(3) Sofern im Kursprogramm Einzelpreise je Modul ausgewiesen sind, kann die Bezahlung der Kursgebühr auch bei Buchung des gesamten Kurses je Modul erfolgen; die auf das jeweilige Modul entfallende Gebühr muss dann spätestens sechs Wochen vor dessen Beginn (bei kurzfristiger Buchung: nach § 5 Abs. 2) auf dem Konto des Colleges eingegangen sein.
(4) Wird eine Fortbildungsreihe als Gesamtpaket gebucht, gelten Stornierungen für einzelne Module nur nach Maßgabe von § 7; nach Beginn des ersten Moduls kann eine Stornierung der restlichen Module nach Maßgabe von § 7 Abs. 6 ausgeschlossen sein.
Stornierung / Umbuchung durch den Kunden
(1) Eine Stornierung durch den Kunden hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der Stornierung beim College.
(2) Für jede Stornierung fällt eine Bearbeitungspauschale von 20,00 EUR an.
(3) Zusätzlich kann das College bei Stornierung folgende Schadensersatzpauschalen verlangen: a) Stornierung zwischen sechs und vier Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr; b) Stornierung zwischen vier und zwei Wochen vor Kursbeginn: 75 % der Kursgebühr; c) Stornierung später als zwei Wochen vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr. Die Bearbeitungspauschale nach Abs. 2 wird jeweils angerechnet.
(4) Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem College kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Belegung des Kursplatzes werden angerechnet.
(5) Benennt der Kunde in Abstimmung mit dem College eine Ersatzperson, die sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und an deren Stelle Vertragspartner des Colleges wird, reduziert sich die Stornierungsbelastung auf die Bearbeitungspauschale nach Abs. 2.
(6) Bei Buchung eines vollständigen aus mehreren Teilen bestehenden Komplettkurses bzw. einer vollständigen aus mehreren Teilen bestehenden Fortbildungsreihe, die nicht als einzelnes Modul buchbar ist, ist eine Stornierung der restlichen Kursteile/Module nach Beginn des ersten Kursteils nicht mehr möglich. Das Recht, eine geeignete Ersatzperson nach Abs. 5 zu stellen, bleibt unberührt.
(7) Hybrid-Online-Kurse und Webinare unterliegen den gleichen Stornierungsbedingungen wie Präsenzseminare, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.
(8) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt (siehe § 16).
(9) Zur Absicherung des Stornierungsrisikos hat der Kunde die Möglichkeit, eine Seminarversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Für die entsprechenden Verträge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers; das College trifft insoweit keine Haftung.
Krankheit oder andere persönliche Hinderungsgründe
(1) Krankheit oder andere persönliche Hinderungsgründe entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
(2) Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann das College nach eigenem Ermessen einmalig eine Umbuchung auf einen Ersatztermin ermöglichen; hierfür kann eine angemessene Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Kursabsagen / Änderungen durch das College
(1) Das College ist aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, kurzfristige Erkrankung des Referenten/Trainers, unvorhersehbare Ereignisse, zu geringe Teilnehmerzahl) berechtigt, Kurstermine abzusagen, zu verlegen, den Veranstaltungsort zu ändern, den Kurs als Online-/Hybridformat durchzuführen oder einen Referenten auszutauschen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Soweit möglich, erfolgt eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 7 Tage vor Kursbeginn.
(3) Bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten/Trainers oder anderen kurzfristig eintretenden wichtigen Gründen kann eine Absage/Änderung auch kurzfristig bis zum Veranstaltungstag erfolgen. Das College informiert hierüber unverzüglich, sobald die Entscheidung feststeht.
(4) Im Falle einer Absage durch das College werden bereits gezahlte Gebühren für den abgesagten Kurs/Kursteil vollständig erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nur nach Maßgabe von § 13; insbesondere werden vergebliche Aufwendungen (z. B. Reise-/Übernachtungskosten) nicht ersetzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Für abgesagte Kursteile von Fortbildungsreihen/Modulkursen benennt das College nach Möglichkeit einen Ersatztermin; im Übrigen erfolgt die Benennung eines Ersatztermins nur auf Wunsch, sofern ein Ersatztermin bereits feststeht.
(6) Das College behält sich vor, die Lehrgangsinhalte entsprechend Anforderungen der beruflichen Praxis und ggf. Prüfungsvorschriften zu ändern, sofern der Gesamtzuschnitt des Kurses nicht wesentlich verändert wird.
Kursbescheinigungen / Zertifikate
Kursbescheinigungen/Zertifikate werden nach vollständiger Absolvierung des Kurses erteilt; bei zeitweiliger Abwesenheit bzw. vorzeitigem Abbruch sowie bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung werden keine Bescheinigungen/Zertifikate erteilt.
Die erneute Ausstellung von Kursbescheinigungen/Zertifikaten erfolgt nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR, die vorab zu entrichten ist.
Für Anmeldungen und Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden; zuständig dafür ist:
Frau Inis Müller – E-Mail: mueller@college-sutherland.de – Mobil: 0160-98236327

